Brauche ich ein Impressum und eine Datenschutzerklärung?
Ja, in aller Regel. Ein Impressum ist für geschäftsmäßige Webseiten vorgeschrieben. Die Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Eine Datenschutzerklärung brauchst du, sobald deine Seite personenbezogene Daten verarbeitet. Das ist bei fast jeder Seite der Fall, auch ohne Kontaktformular.
Das ist keine Rechtsberatung. Wir erklären, was üblich ist. Ob deine Angaben vollständig und richtig sind, solltest du von Fachleuten prüfen lassen, zum Beispiel von einer Anwältin, einem Anwalt oder einer Stelle für Datenschutz.
Wer braucht ein Impressum?
Das Gesetz spricht von digitalen Diensten, die geschäftsmäßig angeboten werden, in der Regel gegen Entgelt. Das trifft auf die Seite eines Malerbetriebs, eines Friseursalons, einer Physiotherapiepraxis oder eines Cafés zu. Auch kleine Betriebe und Soloselbstständige sind gemeint.
Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug sind meist ausgenommen. Wo die Grenze liegt, ist im Einzelfall nicht immer klar. Wer Werbung schaltet oder etwas verkauft, sollte sicherheitshalber ein Impressum anlegen.
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Üblich ist ein Link im Fuß jeder Seite, der mit „Impressum“ beschriftet ist. Wo es im Gesamtbild der Seite hingehört, zeigt der Artikel Was muss auf eine Webseite?.
Was gehört typischerweise ins Impressum?
Je nach Betrieb unterscheiden sich die Angaben. Typisch sind diese:
- Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift. Ein reines Postfach reicht nicht.
- Bei Gesellschaften die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten.
- Eine E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg zur schnellen Kontaktaufnahme, zum Beispiel Telefon oder Kontaktformular.
- Registereintrag und Registernummer, falls du eingetragen bist.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls du eine hast.
- Bei Berufen mit Zulassung die Aufsichtsbehörde, die Kammer und die Berufsbezeichnung.
Bei den Berufsangaben ist es besonders wichtig, genau hinzuschauen. Ob dein Beruf dazugehört, lass prüfen. Das gilt auch für Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung, die in manchen Fällen verlangt werden.
Schreib die Angaben als normalen Text auf die Seite. Eine Grafik oder ein Bild reicht nicht, weil es Besucher mit Vorlesegeräten und Suchmaschinen ausschließen kann. Gib auch deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse so an, dass man sie kopieren kann. Prüfe außerdem, ob du für Inhalte auf der Seite verantwortlich bist, etwa bei redaktionellen Beiträgen. Auch dafür gibt es Angaben, die in manchen Fällen verlangt werden. Lass dich dazu beraten.
Wann brauche ich eine Datenschutzerklärung?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass du Besucher informierst, welche Daten du verarbeitest, wozu und auf welcher Grundlage. Das gilt schon, wenn dein Hoster beim Aufruf die IP-Adresse des Besuchers in Logdateien speichert. Dann verarbeitest du über deinen Dienstleister Daten, auch wenn du es nie siehst.
Typische Gründe für Angaben in der Datenschutzerklärung:
- Hosting und Serverlogs
- Kontaktformular oder E-Mail-Kontakt
- Terminbuchung, Newsletter oder Online-Shop
- Eingebundene Karten, Videos, Schriften oder Statistik-Werkzeuge
- Soziale Netzwerke, die du verlinkst oder einbindest
Die Erklärung muss zu dem passen, was deine Seite tatsächlich tut. Deshalb gibt es keinen Text, der für alle Seiten gleich passt. Ob du außerdem einen Cookie-Banner brauchst, ist eine eigene Frage. Mehr dazu im Artikel Brauche ich einen Cookie-Banner?.
Ein Beispiel: Ein Malerbetrieb hat ein Kontaktformular. Wer es ausfüllt, gibt Name, E-Mail und Nachricht an. Diese Daten gehen an dich, und oft zusätzlich an den Dienst, der die Mail verschickt. Die Datenschutzerklärung beschreibt, wozu du sie nutzt und wie lange du sie speicherst. Zusätzlich solltest du wissen, wie du auf Anfragen von Besuchern reagierst, die Auskunft oder Löschung ihrer Daten verlangen. Das gehört in die Abläufe deines Betriebs und nicht nur auf die Webseite.
Welche Fehler sind häufig?
- Der Text wurde von einer fremden Seite kopiert und passt nicht zu den eigenen Diensten.
- Die Datenschutzerklärung nennt Dienste, die nicht mehr im Einsatz sind, und lässt neue weg.
- Das Impressum ist versteckt, zum Beispiel nur über das Menü auf der Startseite erreichbar.
- Angaben sind veraltet, etwa nach einem Umzug oder einer neuen Rechtsform.
- Die E-Mail-Adresse fehlt oder ist nur als Bild eingebunden.
- Ein Generator wurde genutzt, aber die Fragen darin wurden ungenau beantwortet.
Fehler in diesen Bereichen können Ärger bringen, etwa Abmahnungen oder Beschwerden bei Aufsichtsbehörden. Wie hoch das Risiko für deinen Betrieb ist, lässt sich von außen nicht sagen. Prüf lieber einmal sauber, als es später zu müssen.
Besonders häufig vergessen: Wer Social-Media-Profile oder ein Google-Profil führt, hat dort ebenfalls Pflichten. Ob und welche Angaben dort nötig sind, hängt vom Netzwerk ab. Lass das mitprüfen.
Wie gehst du am besten vor?
Mit diesen Schritten kommst du ordentlich voran:
- Sammle alle Dienste, die deine Seite nutzt: Hoster, Formular, Karte, Video, Schriften, Statistik.
- Schreib dein Impressum mit den Angaben, die für deinen Betrieb gelten.
- Erstelle die Datenschutzerklärung passend zu deiner Liste. Generatoren können ein Anfang sein, aber sie ersetzen keine Prüfung.
- Lass beide Texte von Fachleuten durchsehen.
- Prüfe sie bei jeder größeren Änderung der Seite erneut, etwa wenn du eine Karte oder ein Buchungstool einbaust.
Barrierefreiheit ist ein weiteres Thema, das neben diesen Pflichten steht. Was dort für kleine Betriebe gilt, steht im Artikel Barrierefreiheit: Was gilt für kleine Betriebe?. Wir bauen Webseiten zum Festpreis und legen Impressum und Datenschutz an der richtigen Stelle an, die Prüfung der Texte sollten aber Fachleute für Recht übernehmen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?
Ja. Die Pflicht hängt davon ab, ob du geschäftsmäßig auftrittst, die Größe spielt keine Rolle. Auch Kleinunternehmer und Soloselbstständige brauchen in der Regel eines.
Darf ich meine Privatadresse im Impressum angeben?
Wenn du keine andere ladungsfähige Anschrift hast, muss die Adresse in der Regel angegeben werden. Ein Postfach reicht nicht. Frag bei Bedenken eine Fachperson, welche Möglichkeiten es gibt.
Kann ich Impressum und Datenschutz mit einem Generator erstellen?
Als Ausgangspunkt ja. Entscheidend ist, dass die Angaben zu deiner Seite passen und aktuell bleiben. Lass das Ergebnis am besten von Fachleuten prüfen.
Aktualisiert am 9. Oktober 2026. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.