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Barrierefreiheit: Was gilt für kleine Betriebe?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025, trifft aber vor allem bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Online-Shops. Viele kleine Betriebe sind nicht betroffen, doch die praktischen Maßnahmen helfen jeder Webseite.

Recht und Vertrauen5 Min. LesezeitStand 9. Oktober 2026

Muss meine Webseite barrierefrei sein?

Das hängt davon ab, was du anbietest. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025. Es richtet sich vor allem an bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Dazu zählen zum Beispiel Online-Shops, also Angebote, bei denen Verbraucher online etwas bestellen oder einen Vertrag abschließen.

Für Dienstleister gibt es eine Ausnahme: Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt im Allgemeinen ein Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Ob das bei dir passt, solltest du genau prüfen lassen.

Eine reine Infoseite mit Telefonnummer und Öffnungszeiten, etwa von einem Maler oder einer Werkstatt, ist meist nicht das Ziel des Gesetzes. Das ist keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, lass das prüfen.

Wen trifft das Gesetz genau?

Das BFSG nennt bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Für Webseiten ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr wichtig. Gemeint ist: Verbraucher schließen über die Seite oder eine App einen Vertrag mit dir ab, zum Beispiel beim Kauf im Online-Shop.

Ein paar Beispiele zur Einordnung:

  • Ein Friseursalon mit einer Seite, die nur Preise und Adresse zeigt: meist nicht betroffen.
  • Ein Café mit Online-Shop für Kaffeebohnen: kann betroffen sein, wenn es kein Kleinstunternehmen mit reiner Dienstleistung ist.
  • Eine Physiotherapie mit Online-Terminbuchung: Das lass am besten im Einzelfall prüfen.

Wichtig: Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt bei Dienstleistungen. Wer Produkte herstellt oder verkauft, kann anders eingestuft werden. Auch deshalb ist die Einzelfallprüfung sinnvoll.

Auch die Art der Seite spielt eine Rolle. Eine Seite, die nur über dein Angebot informiert, ist etwas anderes als ein Shop mit Warenkorb und Kasse. Sobald Kunden über die Seite bestellen, bezahlen oder verbindlich buchen, lohnt sich der genaue Blick.

Was musst du tun, wenn das Gesetz für dich gilt?

Dann soll deine Seite für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Sehschwäche, Blinde, Gehörlose oder Menschen, die keine Maus bedienen können. Als Maßstab dienen allgemein anerkannte Standards für barrierefreie Webinhalte (die sogenannten WCAG). Außerdem wird meist eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Seite erwartet.

Die genauen Anforderungen und Fristen solltest du nicht aus einem Ratgeber ableiten. Hol dir eine fachkundige Einschätzung, am besten von jemandem, der Recht und Webtechnik kennt. Ein Verstoß kann Folgen haben, und die zuständigen Behörden prüfen Beschwerden.

Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel nachfragen. Das ist keine Rechtsberatung.

Welche Maßnahmen helfen jeder Webseite?

Auch wenn das Gesetz bei dir nicht greift: Diese Punkte machen jede Seite besser. Sie helfen älteren Menschen, Kunden mit schwacher Brille und allen, die draußen mit Sonne auf dem Handy lesen.

  • Gute Kontraste: Dunkler Text auf hellem Grund, nicht hellgrau auf weiß. Als gängiger Richtwert gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 für normalen Text.
  • Alternativtexte für Bilder: Ein kurzer Satz, der beschreibt, was auf dem Bild zu sehen ist. Vorlesehilfen lesen ihn vor. Deko-Bilder brauchen keinen Text.
  • Tastaturbedienung: Alle Links, Menüs und Formulare müssen sich mit der Tab-Taste erreichen lassen. Man sieht, wo man gerade ist.
  • Klare Überschriften: Eine Hauptüberschrift, darunter sinnvolle Zwischenüberschriften in der richtigen Reihenfolge. So finden sich Vorlesehilfen und Leser gut zurecht.
  • Lesbare Schrift: Genug Größe und Zeilenabstand, Text lässt sich vergrößern.
  • Verständliche Links: „Preise ansehen“ statt nur „hier klicken“.

Worauf achtest du bei Bildern und Formularen?

Bilder sind ein häufiger Stolperstein. Wenn du echte Fotos von deinem Betrieb nutzt, beschreibe kurz, was zu sehen ist, zum Beispiel „Malerin streicht eine Wand im Treppenhaus“. Schrift, die fest in ein Bild eingebaut ist, kann eine Vorlesehilfe nicht lesen. Wichtige Infos wie Öffnungszeiten gehören deshalb als normaler Text auf die Seite.

Bei Formularen braucht jedes Feld eine sichtbare Beschriftung. Fehlermeldungen sollten klar sagen, was fehlt. Farbe allein reicht nicht: Ein rotes Feld ohne Text sehen manche Menschen nicht.

Auch Videos brauchen Aufmerksamkeit. Ein Clip mit Sprache sollte Untertitel haben, damit gehörlose Menschen und alle, die den Ton aus haben, ihn verstehen. Das nützt auch Besuchern in der Bahn oder im Wartezimmer. Automatisch startende Videos und Ton stören dagegen viele und sollten vermieden werden.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Eine Reinigungsfirma zeigt auf der Seite ein Vorher-Nachher-Bild. Ohne Beschreibung fehlt Blinden die ganze Aussage. Mit einem kurzen Satz wie „Fensterfront vor und nach der Reinigung“ ist sie für alle verständlich.

Wie prüfst du deine Seite selbst?

Ein paar Minuten reichen für einen ersten Eindruck:

  1. Drücke auf deiner Seite nur die Tab-Taste. Kommst du überall hin, und siehst du, wo du bist?
  2. Vergrößere die Schrift im Browser. Bleibt alles lesbar?
  3. Schau dir die Seite im Graustufenmodus an. Erkennst du noch alle Buttons und Texte?
  4. Lies die Überschriften nacheinander. Ergeben sie eine Gliederung?
  5. Prüfe, ob jedes wichtige Bild einen Alternativtext hat.

Diese Prüfung ersetzt keine Fachprüfung, zeigt aber schnell die gröbsten Lücken. Andere Pflichten findest du in Impressum und Datenschutz für kleine Betriebe. Eine Übersicht, was überhaupt auf eine Seite gehört, gibt Was muss auf eine Webseite?.

Was ist ein sinnvoller Weg für kleine Betriebe?

Klär zuerst, ob dein Angebot unter das BFSG fällt. Wenn du Verbraucher online Verträge abschließen lässt oder einen Shop betreibst, lass das fachlich prüfen. Wenn du eine einfache Infoseite hast, hast du vermutlich keine gesetzliche Pflicht, trotzdem lohnen sich die Maßnahmen oben.

Barrierefreie Seiten sind meist auch schneller, übersichtlicher und besser bedienbar. Wir bauen Webseiten zum Festpreis und achten dabei auf Kontraste, Überschriften und Bedienbarkeit. Ein Garantieversprechen für rechtliche Sicherheit kann dir aber niemand in einem Ratgeber geben.

Plane Barrierefreiheit am besten von Anfang an mit ein. Das ist günstiger, als eine fertige Seite später umzubauen. Wenn du eine Agentur oder einen Baukasten nutzt, frag konkret nach, wie Kontraste, Tastaturbedienung und Alternativtexte umgesetzt werden.

Schnellprüfung in einer MinuteÖffne deine Startseite und drücke nur die Tab-Taste. Wenn du jeden Link und jedes Formularfeld erreichst und immer siehst, wo du gerade bist, ist ein wichtiger Teil erledigt.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für meine kleine Firmenwebseite?

Eine reine Infoseite ohne Verkauf an Verbraucher ist meist nicht das Ziel des Gesetzes. Bei Online-Shops oder Buchungen mit Vertragsabschluss kann es anders sein. Lass das im Einzelfall prüfen, das ist keine Rechtsberatung.

Was ist ein Kleinstunternehmen beim BFSG?

Im Allgemeinen ein Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt bei Dienstleistungen, für Produkte kann sie anders aussehen.

Was kann ich ohne Technikwissen für Barrierefreiheit tun?

Wähle gut lesbare Farben, beschreibe Bilder in einem kurzen Satz und gliedere Texte mit klaren Überschriften. Teste außerdem, ob sich deine Seite mit der Tab-Taste bedienen lässt.

Aktualisiert am 9. Oktober 2026. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Mehr zum Thema: Impressum und Datenschutz für kleine Betriebe.

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